Rechtliche Hinweise

Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen oder energetisches Heilen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (AZ: 1 BvR 784/03) vom 02. März 2004 zugunsten derer, die geistiges (spirituelles) Heilen praktizieren. Voraussetzung für eine solche Tätigkeit ist, dass der Heiler/ die Heilerin seine Patienten vor Beginn seiner Tätigkeit ausdrücklich darauf hinweist, dass geistiges Heilen nicht die Tätigkeit eines Arztes ersetzt. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich kein Arzt, Heilpraktiker, Psychologe oder Psychotherapeut bin und keine Diagnosen stelle und auch nicht im medizinischen Sinne an der Heilung von körperlichen oder psychischen Krankheiten arbeite. Auch gebe ich keine Heilversprechen ab. Eine Veranstaltung, Behandlung oder Beratung bei mir ersetzt daher nicht den Besuch bei einem Arzt, Heilpraktiker oder Psychotherapeuten. Die Verantwortung für die eigene Person bleibt grundsätzlich und zu jeder Zeit bestehen.